Wenn die Zusammenarbeit von Nutzen für Muslime ist, gilt sie als islamisch erlaubt
Von dem Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums
Datum des Rechtsgutachtens: 12.12.2011
(Institut für Islamfragen, dh, 12.08.2015)
Frage:
„Darf ein Muslim in einem amerikanischen Unternehmen arbeiten, dass sowohl mit der amerikanischen Armee in Afghanistan zusammen arbeitet als auch eigene Ware an diese Armee verkauft?“
Antwort:
„… Wenn diese Zusammenarbeit etwas Gutes für Muslime bewirkt, gilt die Zusammenarbeit als [islamisch] erlaubt; wenn diese Zusammenarbeit den Muslimen Schaden bringt, gilt sie als verboten.“
Quelle: site.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=5177