Die meisten zeitgenössischen muslimischen Schriftgelehrten lehnen das ab
Vom Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums
Rechtsgutachten-Nr.: 9448
Datum des Rechtsgutachtens: 18.05.2009
(Institut für Islamfragen, dh, 12.09.2015)
Frage:
„Was meint der Begriff der ‚allgemeinen Macht‘ [arab. Wilaya ‚amma]? Darf eine Frau Mitglied in der Nationalversammlung [Mitglied des Parlaments] sein? Meint die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung diese ‚allgemeine Macht‘?“
Antwort:
„… Die meisten zeitgenössischen [islamischen] Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung eine ‚allgemeine Macht‘ ist, die eine Frau nicht übernehmen darf. Einige Schriftgelehrten halten diese [Mitgliedschaft] für erlaubt bzw. für keine ‚allgemeine Macht‘. Die erste Gruppe [der Gelehrten] hat recht, wenn Gott es so will.“
Quelle: www.msn.com/de-de/?ocid=mailsignoutmd&AR=1&pfr=1