Fatwa zu der Fragen, wie die Buße im Islam aussieht für jemanden, der absichtlich im Fastenmonat Ramadan nicht fastet

Institut für Islamfragen

Dieses Vergehen wird nicht vergeben werden

Von dem Rechtsgutachter Dr. Ali Djum’a, dem ehemaligen Staatsrechtsgutachter Ägyptens und einem der einflussreichsten Geistlichen islamisch geprägter Länder

(Institut für Islamfragen, dh, 07.04.2015)

Frage:

„Gibt es die Möglichkeit der Buße für jemanden, der im Fastenmonat Ramadan nicht gefastet hat?“

Antwort:

„Selbst wenn dieser sein ganzes Leben fasten würde, wäre dies nicht als Buße geeignet. … Dies ist ein gravierendes Verbrechen. … Wenn einer [ein Muslim] sein Fasten durch Geschlechtsverkehr ungültig macht, muss er 60 Tage als Buße dafür fasten. Wenn er jedoch sein Fasten durch den Verzehr von Essen ungültig macht, muss er dafür 1 Tag fasten … denn dies wird sowieso nicht vergeben.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=BLXjh9UMb3U

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