Dieses Vergehen wird nicht vergeben werden
Von dem Rechtsgutachter Dr. Ali Djum’a, dem ehemaligen Staatsrechtsgutachter Ägyptens und einem der einflussreichsten Geistlichen islamisch geprägter Länder
(Institut für Islamfragen, dh, 07.04.2015)
Frage:
„Gibt es die Möglichkeit der Buße für jemanden, der im Fastenmonat Ramadan nicht gefastet hat?“
Antwort:
„Selbst wenn dieser sein ganzes Leben fasten würde, wäre dies nicht als Buße geeignet. … Dies ist ein gravierendes Verbrechen. … Wenn einer [ein Muslim] sein Fasten durch Geschlechtsverkehr ungültig macht, muss er 60 Tage als Buße dafür fasten. Wenn er jedoch sein Fasten durch den Verzehr von Essen ungültig macht, muss er dafür 1 Tag fasten … denn dies wird sowieso nicht vergeben.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=BLXjh9UMb3U