Fatwa zu der Frage, ob man Raubkopien besitzen darf
(Institut für Islamfragen, dh, 30.07.2015) Frage: „Wie beurteilen Sie das Kaufen oder kostenlose Herunterladen von Programmen aus dem Internet? Dies betrifft: 1. kopierte Computerprogramme, die mit einem Code oder Passwort oder mit dem Satz ‚urheberrechtlich geschützt‘ versehen sind; 2. Computerspiele; 3. arabische, ausländische Filme und Kinderfilme (mit Inhalten, die nicht gegen die Lehren des Islam verstoßen); Alles [alle Medien], was oben genannt wurde, ist lediglich für den persönlichen Gebrauch gedacht.