Rechtsgutachter: „www.islamweb.net“ eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. fatwa] und Verkündigung des Islam [arab. da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum: 12.03.2014
Nr. des Rechtsgutachtens: 244147
Frage:
„Wie wird es [islamisch] beurteilt, wenn eine Regierung Muslime dazu zwingt, das [rituelle] Gebet zu verrichten, [also] die Pflichten des islamischen Gesetzes [der Shari’a] einzuhalten, z.B. das Verbotene zu verschleiern oder zu beten usw.? Und wie wird derjenige beurteilt, der behauptet: ‚Keine Institution darf seine muslimischen Schülerinnen zur Gesichtsverschleierung oder zum Tragen des Kopftuchs zwingen?‘“
Antwort:
„Wenn die Institutionen ihre Schülerinnen zur Verschleierung des Verbotenen zwingen, wenn dies möglich ist, fällt dies unter dem Oberbegriff ‚Das Gute gebieten und das Böse verbieten‘. Allah – Er sei erhoben – hat [im Koran] gesagt: ‚Und Allah wird sicher dem beistehen, der Ihm beisteht. Allah ist wahrlich allmächtig, erhaben. [Also wird Allah] jenen [beistehen], die, wenn ‚wir ihnen auf Erden die Oberhand gegeben haben, das Gebet verrichten und die ‚Zakat‘ [Almosensteuer] entrichten und Gutes gebieten und Böses verbieten‘ (Sure 22, 40-41).
Wenn der [islamische] Machthaber seine Untertanen [sein Volk] zur Verrichtung des Gebets zwingt, ist das noch wichtiger und notwendiger [als der Zwang zur Verschleierung]; denn das Gebet ist die Achse der Religion [des Islams].“
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=244147