Rechtsgutachter: www.Islamqa.info, ein islamisches Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Gelehrten, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Salih al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: 1. Die Verbreitung und Verkündigung des Islam. 2. Die Verbreitung des Islamwissens unter Muslimen. 3. Den Erlass von islamischen Rechtsgutachten, um die Fragen von Muslimen auf richtiger islamischer Basis zu beantworten. 4. Die Aufklärung von Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung.
Nummer des Rechtsgutachtens: 145532
(Institut für Islamfragen, dh, 24.11.2016)
Frage:
„Ich bin seit kurzem Muslimin und eine meiner engen Verwandten ist gestorben. Ich möchte wissen, wie die Teilnahme an einer Beerdigungszeremonie in einer Kirche islamisch beurteilt wird? Ich werde kein einziges Wort mitsprechen von dem, was in der Kirche [an Gebeten] gesprochen wird. Ich werde dort lediglich zuschauen.“
Antwort:
„Ein Muslim darf nicht an der Beerdigung eines Ungläubigen teilnehmen, selbst wenn er mit diesem verwandt ist. Denn die Beerdigung ist der Anspruch eines Muslims gegenüber einem anderen Muslim. Es ist eine Art Respekt, Verehrung und Gefolgschaft, die einem Ungläubigen nicht geleistet werden darf.
Als Abu Talib, der Onkel des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – starb, befahl Muhammad Ali, ihn [Abu Talib] zu beerdigen. Der Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat ihn [Abu Talib] weder beerdigt noch an seiner Beerdigung teilgenommen, obwohl Abu Talib für seine Unterstützung gegenüber dem Propheten bekannt war. … Allahs Prophet sagte [gegenüber Abu Talib]: ‚Ich werde [Allah] für dich um Vergebung bitten, falls ich [von Allah] nicht abgehalten werde.‘ Daraufhin wurde der Koranvers herabgesandt: ‚Der Prophet und diejenigen, die glauben, dürfen (Gott) nicht für die Heiden um Vergebung bitten – auch (nicht) wenn es Verwandte (von ihnen) sein sollten – nachdem ihnen (endgültig) klar geworden ist, daß sie (wegen ihres hartnäckigen Unglaubens) Insassen des Höllenbrandes sein werden.‘ (Sure 9,113)
… Der Beerdigungszeremonie in einer Kirche zuzuschauen ist viel schlimmer als den Ungläubigen zu beerdigen und an seiner Beerdigung teilzunehmen. Denn der Aufenthalt in einer Kirche beinhaltet das Anhören von Unglauben und Irrlehren. … Allah – Er sei erhoben – hat gesagt: ‚Wenn ihr hört, daß man an die Zeichen Gottes nicht glaubt und darüber spottet, dann sitzt (so lange) nicht mit ihnen (d.h. den Ungläubigen und Spöttern) (zusammen), bis sie über etwas anderes plaudern! Sonst seid ihr wie sie (und macht euch derselben Sünde schuldig). Gott wird (dereinst) die Heuchler und die Ungläubigen allesamt in der Hölle versammeln… .‘ (Sure 4, 140).“
Quelle: https://islamqa.info/ar/145532