Darf sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, weil sie ihr Gesicht in der Öffentlichkeit nicht verschleiert?

Institut für Islamfragen

Rat der höchsten Gelehrten Saudi-Arabiens urteilt: In diesem Fall ist die Scheidung Pflicht für den Mann

Rechtsgutachten des muslimischen Gelehrten Dr. Saleh b. Fawzan b. Abdallah al-Fawzan, Mitglied des Vorstands der obersten islamischen Gelehrten Saudi-Arabiens, Mitglied im Fiqh-Ausschuss in Mekka, Saudi-Arabien, Mitglied im Komitee für die Betreuung der muslimischen Werber des Islam (arab. Du’at) für die Pilgerfahrt, Mitglied im ständigen Ausschuss der islamischen Gelehrten und Rechtsgutachter, Fernsehprediger und Mufti.

(Institut für Islamfragen, 26.1.2016, dh)

Frage:

„Wie wird eine Frau beurteilt, wenn sie ihr Gesicht nicht verschleiert? Die Frau, die ihrem Mann bezüglich der (Pflicht zur) Gesichtsverschleierung nicht gehorcht? Darf in diesem Fall die Scheidung eingereicht werden?“

Antwort:

„Ja, die Gesichtsverschleierung ist Pflicht. Die Frau muss ihr Gesicht verschleiern, denn es ist die größte Verbotszone an ihrem Körper, und die Blicke [der Männer] richten sich auf die Gesichter der Frauen. Nur durch das Gesicht kann eine hübsche Frau von einer nicht hübschen Frau unterschieden werden. Es ist bekannt, dass auch die Dichter die Gesichter der Frauen preisen. Das Gesicht stellt eine gravierende Versuchung dar. Deshalb muss die muslimische Frau ihr Gesicht vor den fremden Männern, die sie [theoretisch] heiraten könnten, verschleiern. Dabei darf sie sich nicht von den heutigen Zweiflern verwirren lassen, denn diese [Zweifler] stellen die Pflicht der Gesichtsverschleierung in Frage. Ihre Religion [der Islam] geht vor. Ebenso geht der Gehorsam gegenüber Allah und seinen Propheten vor. Ihre Sündlosigkeit ist für sie wichtiger. Sie darf sich nicht der Verwirrung zuwenden, die heutzutage überall zu finden ist, als sei die Gesichtsverschleierung eine [im Islam] umstrittene Angelegenheit usw. Diese [Zweifler] erreichen, dass die Frau ihre Schönheit zeigt oder mit Männern zusammen sitzt und dabei geschminkt ist und ihre Schönheit mit Farbe verbessert hat. Sie sitzt mit diesen [Leuten] zusammen, als ob es Männer wären, die sie nicht heiraten darf [dh., als seien es Verwandte; arab. mahram] oder als wäre es ihr Mann. Das Schamgefühl ist [in diesem Fall] verloren gegangen. Das führt zum Verlust der Keuschheit.. Wenn eine Frau widerspenstig wird, und ihrem Mann bei der Pflicht zur [Gesichts-]Verschleierung nicht gehorcht, muss er sich von ihr scheiden lassen. Denn das ist eine Sünde. Er darf nicht mit ihr zusammen leben, wenn sie auf der Fortführung dieser Sünde beharrt.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=9mvSPhUcgDA

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