Die Bedeutung der Einladung zum Islam (arab. Da’wa)

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Nummer des Rechtsgutachtens: 265627
Datum des Rechtsgutachtens: 27.08.2014

(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016)

„Die Einladung zum Islam hat zwei Formen: Die Einladung durch Krieg und die Einladung mit Worten. Die Einladung mit Worten ist leichter als die Einladung durch Krieg. Denn die Einladung durch Krieg gefährdet Seele, Leben und Eigentum. Die Einladung mit Worten beinhaltet solche Gefahren nicht. Wenn es möglich ist, die Einladung zum Islam mit Worten zu erzielen, muss mit dieser Einladung angefangen werden. Es wird berichtet, dass Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihn – nie Krieg gegen die Ungläubigen geführt habe, bevor er sie zunächst einmal [mit Worten] zum Islam eingeladen hatte und dann [nach dem Tod Muhammads] haben die Muslime keinen Krieg gegen die Ungläubigen geführt, bevor die Muslime [die Ungläubigen] zum Islam eingeladen hatten.

Wenn die Ungläubigen den Islam annehmen, wird kein Krieg gegen sie geführt. Denn Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat gesagt: ‚Mir wurde [von Allah] befohlen, gegen die Menschen zu kämpfen, bis sie das Glaubenszeugnis ‚Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist Allahs Prophet‘ ausgesprochen haben [d.h. bis sie den Islam angenommen haben]. Wenn sie das aussprechen [Muslime werden], gelten ihr Blut und ihr Eigentum für mich als Tabu [d.h. sie dürfen weder getötet noch darf ihr Eigentum geraubt werden]‘.

Falls diejenigen, die zum Islam eingeladen werden, die Einladung nicht annehmen, wird ihnen angeboten, die Kopfsteuer [an die muslimischen Machthaber] zu entrichten, falls sie zu denjenigen gehören, von denen Kopfsteuer [arab. Djizya] angenommen werden darf [sie also Juden und Christen sind]. Falls sie die Kopfsteuer bezahlen, werden sie geduldet. Denn Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Falls sie [die Einladung zum Islam] nicht annehmen, verlangt von ihnen Tribut. Falls sie dem Folge leisten, duldet sie. Falls sie [dieses Angebot zum Zahlen des Tributs] ablehnen, bittet um Allahs Hilfe und kämpft gegen sie!‘“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=265627

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.