Katarisches Religionsministerium akzeptiert Missionsfreiheit nur als Einbahnstraße

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachten: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Nummer des Rechtsgutachtens: 311347
Datum: 26.10.2015

(Institut für Islamfragen, dh, 20.10.2016)

„Die Nichtmuslime dürfen auf gar keinen Fall in Ländern der Muslime zu ihren Religionen einladen. Das darf nicht in Frage gestellt werden. Eine der Bedingungen des Vertrags des Umar [arab. al-‚ahda al-Umariya], die die Juden und Christen selbst formuliert haben [mit dem Kalifen Umar, dem zweiten Nachfolger Muhammads], und die von Umar – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – angenommen wurde, lautete: ‚Wir werden weder unsere Religion [anderen] anbieten noch laden wir zu unserer Religion ein.‘

Dies ist keine umstrittene Angelegenheit, denn es ist klar, selbstverständlich und es wurde im Koran [auch so] erwähnt. Falls [die Nichtmuslime in islamischen Ländern] gegen diese Bedingung verstoßen, wird ihr [Friedens- oder Schutzvertrag mit den Muslimen] nichtig.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=311347

Kommentar (cp): Hier wird der doppelte Maßstab deutlich, den die vorherrschende islamische Theologie und Rechtswissenschaft auch heute noch beim Thema Religionsfreiheit anlegt. Demnach dürfen weder Nicht-Muslime im öffentlichen Raum muslimischer Mehrheitsgesellschaft sachlich-friedlich für ihren Glauben werben noch Muslime sich nach außen erkennbar von ihrem Glauben lösen und zum Beispiel zum Christentum konvertieren. Dahinter stehen zwei entscheidende Denkvoraussetzungen: zum einen die Vorstellung, dass der Islam die abschließende, vollkommene, einzig unverfälschte Urreligion der Menschheit sei, und zweitens, dass der Islam zumindest in muslimischen Mehrheitsgesellschaften auch mithilfe staatlicher Macht- oder Zwangsanwendung vor kritischen Anfragen und alternativen Angeboten der religiösen und weltanschaulichen Konkurrenz geschützt werden müsse.

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.