Das Stillen wurde von keinem Weggefährten Muhammads angezweifelt
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Nummer des Rechtsgutachtens: 200111
Datum des Rechtsgutachtens: 10.03.2013
(Institut für Islamfragen, dh, 11.08.2016)
Frage:
„Wie authentisch ist die Überlieferung, die besagt, dass unsere Mutter ‚Aischa [Muhammads Lieblingsfrau und eine wichtige Gewährsfrau für Überlieferungen] einen Knaben gestillt habe. Können Sie uns diese Überlieferung erläutern?“
Antwort:
„Die Mutter der Gläubigen, ‚Aischa, hat das [Stillen] mit den Männern [d.h. bei fremden Männern, die sie theoretisch hätte heiraten dürfen] gemacht, wenn sie sich von ihnen besuchen lassen wollte [um eine sogenannte Still-Verwandtschaft herzustellen, die eine Begegnung zwischen nicht-verwandten Männern und Frauen erlaubt]. Sie hat auch ihrer Schwester, Umm Kulthum bint Abi Bakr as-Siddiq, und den Töchtern ihres Bruders befohlen, die Männer zu stillen, wenn sie sich von diesen Männern besuchen lassen wollten.“
Frage:
„In einem Ihrer Rechtsgutachten haben Sie diese Überlieferung nicht deutlich erklärt, und ich habe sie nicht ganz verstanden. Denn wenn man die Erklärung schnell liest, versteht man, dass sie [Aischa], wenn sie sich von bestimmten Männern besuchen lassen wollte, sie ihrer Schwester und ihren Nichten befohlen, diese Männer zu stillen. Diese Sache schadet [dem Image] unserer Mutter ‚Aischa, als ob sie eine Sünde befohlen hätte. Ich bitte um Erklärung … Danke!“
Antwort:
„… Der Ursprung dieser Überlieferung liegt in Sahih al-Bukhari [die wichtigste Überlieferungssammlung im sunnitischen Islam]. Muslim [die zweitwichtigste Überlieferungssammlung] überlieferte die Aussage von Zainab, der Tochter von Umm Salama, hinsichtlich ihrer Mutter: ‚Sie [Umm Salama] sprach zu ‚Aischa: ‚Ich möchte mich nicht von dem Jugendlichen besuchen lassen, der dich besucht.‘ ‚Aischa antwortete: ‚Gilt Allahs Prophet für dich nicht als Vorbild? … Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Still ihn, damit er sich [mit dir in derselben Wohnung] aufhalten darf!‘ Zusammengefasst hat ‚Aischa – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr – geurteilt, dass das Stillen von Erwachsenen [nicht-verwandten Männern] das Tabu [nämlich, sich mit fremden Männern allein im selben Raum zu befinden] beseitigt; [d.h., wenn ein Mann von einer fremden Frau oder einer ihrer engen Verwandten gestillt wird, gilt er für sie so, als ob er ihr leiblicher Sohn wäre, denn er sei wie ihr leiblicher Sohn von ihr oder einer ihrer engen blutsverwandten Frauen gestillt worden] … Dieses ist ein eigenes Urteil von Aischa – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr. Falls sie damit Recht hat, erhält sie [von Allah] zwei Belohnungen. Falls sie damit nicht Recht hat, erhält sie eine Belohnung. … Dass ein Mann infolge des Stillens Aischas – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr – sie besuchen durfte, kann ihrem [Aischas] Ansehen nicht schaden oder als Schande betrachtet werden. Es wurde von keinem Weggefährten [Muhammads] überliefert, dass er die Einstellung der Mutter der Gläubigen [Aischas] bezüglich des Stillen von Erwachsenen bestritten hat, sei es in Form einer Zweifeln, Misstrauen oder Anschuldigung.“
Quelle: fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=200111