Fatwa zu der Frage, ob ein Nicht-Muslim eine Muslima heiraten darf

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Dr. Muhammad al-Arifi, einem saudischer Verkündiger des Islams [er ist auch in Deutschland tätig und dort sehr populär], Dr. der islamischen Theologie und Dozent an der König Sa’ud Universität

(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2016)

Frau Hanan:

„Ich habe einen muslimischen Hintergrund, aber die Religion spielte bei uns keine große Rolle. … Später kam ich nach Frankreich. Dort habe ich einen Franzosen kennengelernt und ihn geheiratet. Ich habe ihn nach dem Zivilgesetz in Frankreich geheiratet.“

Dr. al-Arifi:

„Wusste Ihre Familie nichts davon?“

Frau Hanan:

„Doch meine Familie wusste darüber Bescheid. Das Problem ist jedoch, dass wir nach dem Zivilgesetz geheiratet haben, d. h., wir haben nicht geistlich [nicht islamisch] geheiratet. Wir haben beim Gericht in Frankreich geheiratet. … Als ich diesen Mann geheiratet habe, hatte ich nur wenig Ahnung von der Religion [dem Islam]. Danach habe ich [verschiedene] Leute und muslimische Gelehrte kennengelernt. Diese haben mir die Religion näher gebracht und ich habe bei Allah Buße getan, Allah sei Dank! Meine Frage ist, ob meine Ehe ungültig ist. Wohlgemerkt, mein Mann ist ungläubig und äußert seinen Unglauben [auch] in der Öffentlichkeit.“

Dr. al-Arifi:

„Ist Ihr Mann kein Muslim?“

Frau Hanan:

„Nein.“

Dr. al-Arifi:

„Ist er Christ?“

Frau Hanan:

„Er ist weder ein Christ noch [glaubt er] irgendetwas. Er ist ungläubig, d.h. er glaubt nicht an die Existenz Allahs.“

Dr. al-Arifi:

„Seit wie viel Jahren sind Sie mit diesem Mann verheiratet?“

Frau Hanan:

„Seit sieben Jahren.“

Dr. al-Arifi:

„Haben Sie gemeinsame Kinder?“

Frau Hanan:

„Nein, Allah sei Dank“

Dr. al-Arifi:

„Meine Tochter, Frau Hanan, Sie dürfen nicht mit diesem Mann zusammen leben. ِAllah – er sei erhoben – sagt: ‚Und verheiratet nicht [gläubige Frauen] mit Götzenanbetern, ehe sie glauben.‘ (Sure 2,221).“

Frau Hanan:

„Lassen Sie mich Ihnen einiges erklären. Als ich ihn geheiratet habe, wusste ich einiges nicht.“

Dr. al-Arifi:

„Mittlerweile hat Allah Sie recht geleitet zur Güte, zum Beten, zum Fasten usw. oder?“

Frau Hahan:

„Ja, Allah sei Dank!“

Dr. al-Arifi:

„Infolge dessen dürfen Sie nicht mehr mit ihm zusammenleben.“

Frau Hanan:

„Meine Frage ist, ob wir als verheiratet gelten oder nicht. Ist diese Ehe gültig oder nicht?“

Dr. al-Arifi:

„Zum Thema: ‚Ist Ihre Ehe gültig oder nicht gültig?‘: Ihr Ehe ist gründsätzlich ungültig, weil Ihr Ehemann kein Muslim ist. Die Ehe einer Muslima mit einem Nicht-Muslim ist ungültig. Selbst wenn diese Ehe in einer Moschee geschlossen wäre und es dafür Zeugen, z.B. Ihren Vater, Ihre Brüder und andere Personen gäbe, wäre die Ehe ungültig. Wenn der Ehemann ungläubig ist, ist die Ehe ungültig. Eine Muslima darf auf keinen Fall einen Ungläubigen heiraten.“

Frau Hanan:

„Heißt das, dass in diesem Fall keine Ehescheidung notwendig ist?“
Dr. al-Arifi: „Er braucht sich von Ihnen nicht scheiden zu lassen. Sagen Sie ihm ‚Tschüss!‘ und verschwinden Sie!“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=LllA6u1M7AU

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.