Islamische Rechtsgutachten legitimieren Organentnahme bei sogenannten „Ungläubigen“ auch unter Inkaufnahme deren Todes
(Institut für Islamfragen, dh, 09.04.2016) Der arabische Fernsehsender al-Arabiya hat Ende 2015 eine Reportage über den zunehmend wachsenden Handel mit menschlichen Organen seitens der terroristischen Organisation ISIS veröffentlicht. U.a. hieß es:
„[ISIS ist] eine große Mafia für den Handel mit menschlichen Organen. Es ist keine Übertreibung, dem ISIS so etwas zuzuschreiben, vor allem anhand der letzten entlarvenden Dokumente dieser Organisation. Diese erlauben ISIS, Organe bei lebendigen und toten Menschen zu entnehmen [dabei wird ein relevantes Rechtsgutachten dieser Organisation gezeigt, das die Nummer 680 trägt]. Wie man es schon immer seit ihrer Entstehung gewöhnt ist, hat diese Organisation ihrem Verbrechen einen religiösen Charakter geben. Ihr sogenannter ‚Ausschuss für Forschung und Rechtsgutachten‘ hat dazu ein Rechtsgutachten erlassen. Dieses erlaubt das Entnehmen von menschlichen Organen bei sogenannten Ungläubigen und Abgefallenen [arab. Kafara ua Murtaddin], selbst wenn dies zum Tod der Betroffenen führen würde. Dabei weisen diese Rechtsgutachter auf ein voriges Rechtsgutachten hin, das die Tötung ihrer Feinde erlaubt, mit dem Ziel, den Verzehr des Fleisches dieser Menschen in Notzeiten zu ermöglichen.
Mehrere Länder haben die UN im Blick auf den Handel dieser Organisation mit menschlichen Organen als deren Finanzquelle beraten. Eines dieser Länder war der Irak, der die UN aufgefordert hat, Ermittlungen wegen der Tötung von 12 Ärzten im Februar 2015 in Mosul/Irak aufzunehmen, weil diese sich geweigert hatten, menschliche Organe bei lebendigen Menschen zu entnehmen. Mosul wurde für den Handel mit menschlichen Organen bekannt, nachdem die ISIS sie eingenommen hatte.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=tqYWqVVbpls