Kann eine Schwangerschaft vier Jahre dauern?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Dr. Ali Gum’a, von 2003 bis 2013 Großmufti Ägyptens. Er wurde vor allem bekannt für seine in manchen Fragen moderaten Ansichten. Laut einer Studie des jordanischen Königlichen Zentrums für Forschung und Studien in Amman/Jordanien im Jahr 2009 sei Dr. Ali Gum’a einer der 50 einflussreichsten islamischen Persönlichkeiten islamisch geprägter Länder.

Dr. Ali Gum’a:

„… Al-Imam ash-Shafi’i [der Gründer einer der vier Rechtsschulen des sunnitischen Islam] beobachtete als Augenzeuge eine vierjährige Schwangerschaft … Jemand sagte einmal zu mir [zu Dr. Ali Gum’a]: ‚Lassen Sie uns diese Frau [deren Schwangerschaft vier Jahre gedauert hat] als Ehebrecherin bezeichnen. Was ist falsch daran?‘ Ich habe ihm geantwortet: ‚Schäm dich! Schäm dich! Schäm dich! Schäm dich!‘ Diese Frau ist treu in ihrer Ehe.‘ Er antwortete mir: ‚Glauben Sie das in Ihrem Herzen, Eure Eminenz, dass die Frau [ihrem Mann gegenüber] treu ist, obwohl sie das Kind [erst] nach vier Jahren bekommen hat?‘ Ich habe ihm geantwortet: ‚Das islamische Gesetz sieht das [durchaus] vor [das Schariarecht erwähnt die Möglichkeit, dass ein Fötus einige Jahre „ruhen“ könne, bevor er sich weiter entwickelt. Eine Schwangerschaft kann daher islamrechtlich auch nach zwei, drei oder im Ausnahmefall mehr Jahren noch als ehelich anerkannt werden. Die Frau darf nicht der Untreue bezichtigt werden]. Deshalb musst du dich benehmen und kein falsches Wort aussprechen. Ansonsten wirst du die Konsequenzen erleben.‘ Er fragte mich: ‚Sind Sie sich sicher, dass diese Frau keine Ehebrecherin ist, und sie nicht die Steinigung verdient hat?‘ Ich antwortete ihm: ‚Halt den Mund, ansonsten wirst du nach dem islamischen Gesetz 80 Peitschenhiebe erleiden [die Schariastrafe wegen Verleumdung von Ehebruch und Unzucht]. Denn du verbreitest schlechtes Gerede über diese Frau.‘ Er fragte: ‚Wollen Sie, dass ich ohne Charakter und Gehirn agiere?‘ Ich antwortete ihm: ‚Nein! Ich fordere dich aber auf, das islamische Gesetz zu achten. Dieses islamische Gesetz, das euch vielleicht nicht gefällt, obwohl es das Gesetz Allahs ist, besagt, falls drei Personen einen Mann und eine Frau [die nicht verheiratet sind bzw. nicht miteinander sexuell verkehren dürfen] beim Geschlechtsverkehr als Augenzeugen sehen, dürfen sie [was sie gesehen haben] nicht [bei den muslimischen Behörden] anzeigen [zur schariarechtlich erlaubten Anzeige wegen Ehebruch müssen vier Augenzeugenberichte vorliegen, drei würden den Vorwurf der falschen Bezichtigung auf sich ziehen]. Falls sie es bei einem [islamischen] Richter anzeigen, wird jeder von ihnen mit 80 Peitschenhieben bestraft, obwohl sie die Wahrheit berichtet haben, und obwohl der Mann und die Frau unehelichen Sex hatten. Nun, ist es richtig, den Frommen auszupeitschen und den Sünder unbestraft zu lassen? Die Wahrheit ist, dieser Fromme ist in der Tat kein Frommer. Dennoch sagt Muhammad, der Prophet des Islams: ‚Stell deinen Bruder nicht bloß!‘“

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=zEZaEAmqN30

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