Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der der Pflicht des Betens nicht nachkommt?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: www.Islamqa.info, ein islamisches Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Gelehrten, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Salih al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: 1. Die Verbreitung und Verkündigung des Islam. 2. Die Verbreitung des Islamwissens unter Muslimen. 3. Den Erlass von islamischen Rechtsgutachten, um die Fragen von Muslimen auf richtiger islamischer Basis zu beantworten. 4. Die Aufklärung von Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung.

Nr. des Rechtsgutachtens: 194309

„Allah sei Dank. Derjenige, der das Beten vernachlässigt, d.h., obwohl er weiß, dass dieses eine von Allah vorgeschriebene Pflicht ist, verleugnet die Pflicht des Betens. Dieser gilt nach [der Überzeugung] der gesamten muslimischen Gemeinschaft als ein abgefallener Ungläubiger.

Derjenige, der das Beten vernachlässigt, weil er diese Pflicht nicht kennt, z.B. ein Muslim, der neu im islamischen Glauben ist, gilt nicht als ungläubig. Aber er soll darüber unterrichtet werden und ihm wird befohlen, zu beten.

Ibn Abdul-Bar, Allah möge ihm gnädig sein, sagte: ‚Es ist Konsens im Islam, dass derjenige, der die Pflicht des Betens leugnet, als Ungläubiger getötet wird, es sei denn, er würde für diesen Unglauben Buße tun‘ …“

Quelle: https://islamqa.info/ar/194309

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.