Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nummer des Rechtsgutachtens: 305620
Datum des Rechtsgutachtens: 20.08.2015
(Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016)
„Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion [als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht, dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran] und ihren Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – kritisieren dürfen.
Ibn al-Qayyim kommentierte Allahs Offenbarung [im Koran]: ‚Wenn sie aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen sind, ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer des Unglaubens – sie halten ja keine Eide -, so daß sie (davon) ablassen.‘ (Sure 9,12) folgendermaßen:
‚Allah – er sei erhoben – hat den Kampf gegen diejenigen, die ihren Vertrag nicht einhalten, befohlen. Mit ‚Vertrag‘ ist hier das Versprechen gemeint, dass sie uns [Muslimen] keine Schaden zuzufügen und unseren Propheten [Muhammad] nicht kritisieren. Allah befahl, gegen diejenigen zu kämpfen, die diesen Vertrag [mit den Muslimen] nicht einhalten. Allah betrachtet die Kritik [am Islam] als einen Bruch dieses Vertrags. Er erwähnte ausgerechtet diesen Vertragsbruch [die Kritik am Islam in diesem oben genannten Koranvers], um zu zeigen, dass dieser eine Vers der Hauptanlass ist, aufgrund dessen der Kampf [gegen Nichtmuslime] vorgeschrieben wurde. Deshalb gilt demjenigen, der einen solchen Vertragsbruch verübt [den Islam kritisiert], eine schwere Strafe. Dies war in solchen Fällen die Vorgehensweise des Propheten Allahs [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er [Muhammad] erklärte denjenigen für vogelfrei, der Allah oder seinem Propheten Schaden zugefügte, oder der Allahs Religion [den Islam] kritisierte.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=305620