Darf der Kampf (arab. Dschihad) gegen die Ungläubigen nur als Verteidigung unternommen werden?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Abdur-Rahman al-Barrak, u.a. ehemaliger Dozent am Wissenschaftlichen Institut in ar-Riyad/Saudi-Arabien, Dozent an der Fakultät für Islamisches Gesetz (arab. Shari’a) in Riyad, Dozent für Glaubenslehre an der Fakultät für die Grundlagen der Religion in Saudi-Arabien, Mitglied im Rechtsgutachtengremium Saudi-Arabiens u.a.m.

Datum des Rechtsgutachtens: 15.03.2013

(Institut für Islamfragen, dh, 19.2.2017)

1. Muslime dürfen keinen Krieg gegen die Ungläubigen anfangen, bevor sie die Ungläubigen zum Islam eingeladen haben.

2. Der Kampf als Verteidigung gegen die Ungläubigen ist anders [zu bewerten] als der Kampf gegen muslimische Tyrannen. Wenn die Muslime die Ungläubigen besiegen, müssen sie diese verfolgen und ihre Verletzten töten. Diejenigen von ihnen, die auf der Flucht sind, müssen sie töten, ihr Eigentum wird Kriegsbeute, [ebenso werden] ihre Frauen und Kinder Kriegsbeute.

3. Das Ziel des Kampfes um Allahs Willen ist, Allahs Wort zu erheben, Menschen von der Finsternis ins Licht zu führen, wenn Allah es will, indem diese [Menschen] zum Islam übertreten; oder indem die Herrschaft des Islams gesichert wird und die Gerechtigkeit des Islams und die Wahrheit des Islams bekannt werden.

Im Blick auf diese Ziele reicht es nicht, dass die ungläubigen Länder uns ihre Tore öffnen und uns erlauben, ihre Völker zum Islam einzuladen und diese Staaten dabei die Herrschaft über ihre Ländern weiter behalten. Einige behaupten, falls die ungläubigen Länder so handeln, dürfen sie nicht mehr bekämpft werden. Die Tatsache aber ist, dass der Kampf um Allahs Willen fortgesetzt werden muss, bis Allahs Wort die Oberhand hat, d.h., bis die Ungläubigen entweder um Islam übertreten oder an die Muslime Tribut zahlen. Die Herrschaft muss allein vom islamischen Staat ausgeübt werden, es sei denn, es ist von Vorteil, mit den Ungläubigen einen befristeten oder unbefristeten Friedensvertrag zu unterzeichnen.

4. Einige Modernisten bestreiten [das Recht auf] den sogenannten offensiven Kampf (arab. Djihad al-Talab) und den Kampf zur Verteidigung (arab. Djihadul-Daf‘), d.h., dass die Offensive gegen die Ungläubigen ergriffen werden darf. Diese behaupten, diese Art des Kampfes existiere weder im Koran noch in der Sunna [Muhammads Lehren und seiner nachzuahmenden Lebensweise] noch in den Verfassungen der früheren islamischen Führer, sondern diese Begriffe stammten aus der Überlieferung zum Thema Kampf. Diese Modernisten meinen, da die o.g. Begriffe nur in der Überlieferung erwähnt wurden, seien sie bedeutungslos, d.h. man dürfe keinen Krieg gegen die Ungläubigen anfangen.

Dies ist [jedoch] ein falsches Argument; denn wenn die Bedeutung der o.g. Begriffe [die beiden Arten des Kampfes] richtig ist, muss nur diese Bedeutung mit neuen Begriffen benannt werden [aber diese Bedeutung hat weiterhin Gültigkeit].

Tatsache ist, dass die Anordnung, den Kampf gegen die Ungläubigen anzufangen, d.h. gegen diejenigen, gegen die Allah den Kampf angeordnet hat, im Koran Erwähnung findet:

„Und lasset nicht nach, die Schar (der Ungläubigen) aufzuspüren“ (Sure 4,104).

Dies bedeutet „Fangt den Krieg gegen sie an!“

Und:

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist allvergebend, barmherzig“ (Sure 9,5).

Er (Allah) hat hier nicht gesagt:

„Falls sie gegen euch nicht kämpfen, lasst sie frei!“.

Der in diesem Koranvers erwähnte Kampf ist kein Kampf zur Verteidigung.

Falls die Ungläubigen den Frieden und die Waffenruhe für einen befristeten und unbefristeten Zeitraum verlangen, und falls dies den Muslimen von Vorteil ist, gilt dies als erlaubt. Denn Allah sagte:

„Und wenn sie jedoch zum Frieden geneigt sind, so sei auch du ihm geneigt und vertraue auf Allah. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der Allwissende.

Wenn sie dich aber hintergehen wollen, dann lass es dir an Allah genügen. Er hat dich mit Seiner Hilfe und mit den Gläubigen gestärkt.“ (Sure 8,61–63)

Quelle: http://ar.islamway.net/article/15115/%D8%B4%D8%B1%D9%8A%D8%B9%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%AC%D9%87%D8%A7%D8%AF-%D9%81%D9%8A-%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D9%84%D8%A7%D9%85-%D9%84%D9%85%D8%AD%D9%88-%D8%A7%D9%84%D9%83%D9%81%D8%B1-%D9%88%D8%AF%D9%81%D8%B9-%D8%A7%D9%84%D8%B9%D8%AF%D9%88%D8%A7%D9%86

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