Rechtsgutachter: Abdul-Aziz b. Abdullah bin Baz [Bin Baz war ein einflussreicher islamischer Gelehrter, Richter, stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina und bis zu seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Er war Minister für Religiöse Studien, Vorsitzender des Ständigen Komitees für Rechtsfragen und trat für eine grundlegende Islamisierung der saudischen Gesellschaft ein. Er war Vorsitzender des Gründungsvorstands der Islamischen Weltliga und Vorsitzender des Zentrums für Fiqh (islamische Rechtswissenschaft). 1982 wurde ihm der König-Faisal-Preis für seine Dienste für den Islam verliehen. Bis heute gilt er in den meisten islamisch geprägten Ländern als einer der prominentesten Rechtsgelehrten der Gegenwart. Seine Verlautbarungen haben nach wie vor großen Einfluss, vor allem unter sunnitischen Muslimen.]
(Institut für Islamfragen, dh, 01.04.2017)
Das Klatschen bei Feierlichkeiten ist eines der Werke der Jahiliyya [der „‚Unwissenheit“, also der vorislamischen Zeit]. Das Klatschen gilt [islamisch] mindestens als unerwünscht, aber meistens als verboten; denn Muslime dürfen die Ungläubigen nicht nachahmen. Allah, Er sei erhoben, beschrieb die Ungläubigen in Mekka folgendermaßen: „Und ihr Gebet vor dem Haus (der Ka’ba) ist nichts anderes als Pfeifen und Händeklatschen. Jetzt bekommt ihr dafür, dass ihr ungläubig waret, die Strafe (der Hölle) zu spüren.“ (Sure 8,35).
Das Klatschen ist lediglich den Frauen erlaubt, und zwar während des Betens, falls es einen Grund dafür gibt, oder falls sie zusammen mit Männern beten. D.h., falls der Vorbeter sich irrt beim Beten, dürfen die betenden Frauen ihn auf sein Versehen durch Klatschen aufmerksam machen.
Quelle: http://www.binbaz.org.sa/fatawa/53