Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 10.11.2016
Nummer des Rechtsgutachtens: 339460

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen. Dabei ist nicht entscheidend, ob die betroffene Frau noch Jungfrau ist [ihre erste Ehe eingeht], ob eine Frau jung oder alt ist.

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=339460

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