Darf eine Muslimin einen Juden oder Christen heiraten?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: www.Islamqa.info, ein islamisches Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Gelehrten, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Salih al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: 1. Die Verbreitung und Verkündigung des Islam. 2. Die Verbreitung des Islamwissens unter Muslimen. 3. Den Erlass von islamischen Rechtsgutachten, um die Fragen von Muslimen auf richtiger islamischer Basis zu beantworten. 4. Die Aufklärung von Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung.

Nummer des Rechtsgutachtens: 100148
Datum des Rechtsgutachtens: 31.05.2007

(Institut für Islamfragen, dh, 12.2.2017)

Frage:

„Ich bin eine 30-jährige Muslimin und bin in einen ausländischen, nicht-muslimischen Mann verliebt, der kein Arabisch spricht. Darf ich einen christlichen Mann heiraten, wenn ich dabei meinen Religion, den Islam, bewahren kann?“

Antwort:

„Die Muslime sind sich einig darin, dass eine Muslimin keinen Ungläubigen wie einen Juden, einen Christen o. ä. heiraten darf. Denn Allah – Er sei erhoben – sagte: ‚Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben.‘ (Sure 2,221).

Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Der Islam hat die Oberhand. Keiner darf die Oberhand über den Islam haben‘. Der Ehemann hat die Macht [Bestimmungsgewalt] über seine Frau. Ein Ungläubiger darf nicht die Macht [Bestimmungsgewalt] über eine Muslimin haben; denn der Islam ist die Religion der Wahrheit. Alle anderen Religionen sind unwahr. Wenn eine Muslimin das Gesetz [die Shari’a] kennt, und trotzdem einen Ungläubigen heiratet, gilt sie als Ehebrecherin. Sie wird mit der Strafe für Ehebruch bestraft. Falls sie so handelt, ohne das islamische Gesetz zu kennen, wird sie als unwissend betrachtet und infolge dessen dafür entschuldigt. In diesem Fall muss sie sich von ihrem Ehemann trennen. Dafür braucht sie keine Scheidung, denn diese Ehe gilt von vornherein als ungültig.“

Quelle: https://islamqa.info/ar/100148

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.