[Der Begriff ‚mahram‘ meint eine männliche Person, die die betreffende Frau nicht heiraten darf, wie z.B. ihren Vater, Bruder, Sohn, Schwager, Neffen usw.. D.h., eine Frau darf eine Reise nur mit denjenigen männlichen Verwandten antreten, die diese Frau wegen zu enger Verwandtschaft nicht heiraten dürften. Sie gelten zugleich als notwendige Begleiter, um die Reise der Frau moralisch unangreifbar zu machen, da sie dann ihrem Schutz und ihrer Kontrolle unterstellt ist.]
Rechtsgutachter: Abdul-Aziz b. Abdullah bin Baz [Bin Baz war ein einflussreicher islamischer Gelehrter, Richter, stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina und bis zu seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Er war Minister für Religiöse Studien, Vorsitzender des Ständigen Komitees für Rechtsfragen und trat für eine grundlegende Islamisierung der saudischen Gesellschaft ein. Er war Vorsitzender des Gründungsvorstands der Islamischen Weltliga und Vorsitzender des Zentrums für Fiqh (islamische Rechtswissenschaft). 1982 wurde ihm der King Faisal-Preis für seine Dienste für den Islam verliehen. Bis heute gilt er in den meisten islamisch geprägten Ländern als einer der prominentesten Rechtsgelehrten unserer Zeit. Seine Verlautbarungen haben nach wie vor großen Einfluss, vor allem unter sunnitischen Muslimen.]
(Institut für Islamfragen, dh, 30.1.2017)
Eine Muslimin darf weder mit einem Flugzeug noch mit einem anderen Fahrzeug ohne männliche Begleitung (arab. mahram) reisen. Denn Allahs Prophet [Muhammad], – Allahs Segen und Heil seien auf ihm –, hat gesagt:
„Eine Frau darf nur mit männlicher Begleitung (mahram) reisen.“
Diese Aussage [Muhammads] wird übereinstimmend [unter den islamischen Gelehrten] für authentisch gehalten.
Quelle: https://www.binbaz.org.sa/fatawa/673