Rechtsgutachter: Der muslimische Gelehrte Dr. Saleh b. Fawzan b. Abdallah al-Fawzan, Mitglied des Vorstands der obersten islamischen Gelehrten Saudi-Arabiens, Mitglied im Fiqh-Ausschuss in Mekka, Saudi-Arabien, Mitglied im Komitee für die Betreuung der muslimischen Werber des Islam (arab. „Du’at“) für die Pilgerfahrt, Mitglied im ständigen Ausschuss der islamischen Gelehrten und Rechtsgutachter, Fernsehprediger und Mufti.
(Institut für Islamfragen, dh, 27.02.2017)
Frage:
„Wie wird derjenige [islamisch] beurteilt, der meint: ‚Ich bestreite die Überlieferung [die Äußerungen Muhammads] bezüglich der medizinischen Behandlung durch das Trinken des Kamelurins [als Medizin für die Menschen]; denn diese Aussage [Muhammads] ist gegen die gesunde Natur [das gesunde Denken] der Menschen‘?“
Antwort:
„Er ist ein Atheist. Derjenige, der so etwas sagt, ist ein Atheist, ein Ungläubiger. Damit [mit dieser Aussage] widerspricht er dem Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Seine Aussage wird [damit] ignoriert. Er sollte als Abgefallener vom Islam behandelt werden.“
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=cuauiDRXyms