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Datum: 11.03.2012
(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017)
„Grundsätzlich gilt im Islam die Verstümmlung der Leichen der getöteten Ungläubigen als verboten. … Wenn Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, einen Heerführer losschickte, dann befahl er ihm die Furcht Allahs an und zudem einen guten Umgang mit seinen muslimischen Begleitern. Dann sagte er [Muhammad] zu ihm: ‚Erobere im Namen Allahs und um Allahs Willen. Kämpfe gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben. Erobere, übertreibe nicht … verstümmele nicht …‘ (Sahih Muslim)
… Aber wenn die Ungläubigen die Leichen der getöteten Muslime verstümmeln, dann dürfen [die Muslime] ebenfalls die Leichen der getöteten Ungläubigen verstümmeln. Allah hat dies [im Koran] angeordnet: ‚Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war‘ (Sure 2, 194). Was die Bevölkerung von al-Falludscha (Irak) mit den vier Amerikanern getan hat, d.h. ihre Leichen verstümmeln und verbrennen, das gilt als islamisch erlaubt.“
Quelle: https://ar.islamway.net/fatwa/36849/%D8%A7%D9%84%D8%AD%D8%B1%D9%82-%D9%88%D8%A7%D9%84%D8%AA%D9%85%D8%AB%D9%8A%D9%84-%D8%A8%D8%AC%D8%AB%D8%AB-%D8%A7%D9%84%D9%83%D8%A7%D9%81%D8%B1%D9%8A%D9%86-%D9%81%D9%8A-%D8%A7%D9%84%D9%82%D8%AA%D8%A7%D9%84