Rechtsgutachter: www.al-eman.com, eines der bekanntesten Online-Zentren für die Verkündigung des Islams.
(Institut für Islamfragen, dh, 15.1.2017) Wenn es notwendig ist, oder wenn Interesse daran besteht, dürfen die Bastionen des Feindes mit Feuer verbrannt werden. Ebenfalls dürfen die Häuser [des Feindes] zerstört werden und seine Bewohner vernichtet werden. Seine Bäume dürfen gefällt werden. Sein Ackerland [seine Felder] dürfen vernichtet werden. … Allah – Er sei erhoben – sagte:
„Was ihr an Palmen umgehauen habt oder auf Wurzeln stehen ließet – es geschah mit Allahs Erlaubnis und (deswegen,) damit Er die Übertreter in Schmach stürzen ließ.“ (Sure 59,5).
Und:
„… so daß sie ihre Häuser mit ihren eigenen Händen und den Händen der Gläubigen zerstörten.“ (Sure 59, 2 )