Fatwa zur Strafe für Homosexualität im Islam

Institut für Islamfragen

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(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017)

„Es ist wahrscheinlich unwichtig für die Verhängung der Todesstrafe für Homosexualität, ob die Hinzurichtenden ledig oder verheiratet sind.

Die Uneinigkeit unter islamischen Gelehrten betrifft die Art und Weise der Hinrichtung der Homosexuellen. Falls der Machthaber die Homosexuellen durch Erschießen hinrichtet, gilt dies [islamisch] als akzeptabel, obwohl die Muslime im Allgemeinen der Meinung sind, die Hinrichtung der Homosexuellen sollte durch Steinigung vollzogen werden.

Der islamische Gelehrte Ibn Taimiya sagte: ‚Die Weggefährten [Muhammads] waren sich darin einig, dass beide Partner, die Homosexualität praktizieren, getötet werden müssen. Aber die Weggefährten waren sich nicht über die Hinrichtungsmethode einig. Einige von ihnen waren für die Steinigung. Andere meinten, die Homosexuellen sollten von einer hohen Mauer herunter gestoßen werden. Danach sollten sie von oben mit Steinen beworfen werden. Eine dritte Gruppe war dafür, Homosexuelle lebendig zu verbrennen. Deshalb waren die ersten Muslime und die islamischen Gelehrten der Meinung, dass Homosexuelle hingerichtet werden müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie ledig oder verheiratet sind.‘“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=267475&fromCat=2494

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