Rechtsgutachter: Muhammad Nasir ad-Din al-Albani (1914-1999), einer der einflussreichsten Ideengeber für den heutigen Salafismus.
(Institut für Islamfragen, 8.1.2017) Selbstmord bedeutet, man tötet sich selbst, um seinem elenden Leben zu entfliehen, während … [ein Selbstmordattentat] als Kampf für und gemäß Allahs Willen [arab. Dschihad] gilt. Wohlgemerkt, dieses [Selbstmordattentat] darf nicht eine individuelle, persönliche Initiative sein, sondern es muss vom militärischen Führer angeordnet worden sein.
Wenn der militärische Führer sieht, dass der Verlust eines seiner Kämpfer zur Tötung einer großen Anzahl der Ungläubigen und Polytheisten führt, darf er es [das Selbstmordattentat] anordnen. Selbst wenn dieser [vom militärischen Führer ausgesuchte Kämpfer] die Tat nicht begehen möchte, muss er [seinem Führer dennoch] gehorchen; denn dies kann nicht als Selbstmord bezeichnet werden.
Der Selbstmord ist eine der am strengsten verbotenen Taten im Islam. Aber [der Selbstmordattentäter] ist wie einer der frommen Vorväter im Islam (arab. salaf). Er griff mit seinem Schwert eine große Menge der Feinde an. Er kämpfte gegen sie solange, bis er starb. Denn er glaubte daran, dass er dadurch das Paradies erlangt. … Dies ist eine im Islam erwünschte Tat.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=xOWhFVqZKBI