Rechtsgutachter: Islamweb: Eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nummer des Rechtsgutachtens: 16869
Datum der Rechtsgutachtens: 28.05.2002
(Institut für Islamfragen, dh, 6.3.2017)
„… Eines der Wunder, die der Prophet Allahs [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – bewirkt hat, und das im Koran erwähnt wurde, ist das Wunder der Spaltung des Mondes: ‚Die Stunde ist nahe gekommen, und der Mond hat sich gespalten.‘ (Sure 54,1) [Dass Muhammad das Wunder der Mondspaltung vollbracht hat, gilt in der Theologie allgemein als anerkannte Tatsache].]
Die Ausleger des Korans haben den Grund für dieses Wunder erwähnt. Und zwar haben die Polytheisten den Propheten Allahs [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – aufgefordert, ein Wunder zu bewirken, um ihnen die Echtheit seines Prophetentums zu beweisen. Sie verlangten von ihm, den Mond zu spalten. Sie sagten ihm zu, an ihn zu glauben, falls er das bewerkstelligen würde. Da geschah in der Nacht von Badr, d.h. in der vierzehnten Nacht, in der der Mond sich zum Vollmond entwickelt.
Allahs Prophet verlangte von seinem Herrn, dieses Wunder zu bewirken. Daraufhin wurde der Mond in zwei Hälften gespalten. Eine Hälfte landete auf dem Berg von as-Safa. Die andere Hälfte landete auf dem Berg von Fiqan, der gegenüber dem Berg von as-Safa liegt.
Im Sahih al-Bukhari [eine Überlieferungssammlung, die zusammen mit Sahih al-Bukhari vor allem für sunnitische Muslime nach dem Koran als zweitwichtigste Schrift für Glauben und Leben gilt, dessen rechtliche Regelungen als offenbart und daher verbindlich angesehen werden] heißt es: ‚Die Einwohner von Mekka verlangten von Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – ein Wunder zu bewirken. Er [Muhammad] hat ihnen den Mond so in zwei Hälften gespalten, dass sie dazwischen den Berg von Hira sehen konnten.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=16869