Rechtsgutachter: Der „Allgemeine Vorstand für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten“ in Saudi-Arabien.
Nummer des Rechtsgutachtens: 18396
(Institut für Islamfragen, dh, 08.01.2017) Der Säkularismus beinhaltet die Trennung von Religion und Staat, die Beschränkung der Religion auf den Bereich der Anbetung und die Nichtpraktizierung der [religiös definierten] Umgangsregeln [zwischen den Menschen] und die Anerkennung der sogenannten Glaubensfreiheit. D.h., jemand, der dem Islam angehören möchte, darf dies tun, und derjenige, der vom Islam abfallen möchte und einer anderen Religion oder einer falschen Glaubensrichtung angehören möchte, darf das auch tun. Dieses sind einige der korrupten Lehren [des Säkularismus].
Der Säkularismus ist ein ungläubiger, frevelhafter Aufruf [an die Menschen]. Davor muss gewarnt werden. Das Falsche des Säkularismus muss bloßgestellt werden.
Quelle: http://www.alifta.net/Fatawa/fatawaDetails.aspx?View=Page&PageID=10903&PageNo=1&BookID=3&languagename=
Kommentar (cp): Hier wird der doppelte Maßstab deutlich, mit dem die ganz große Mehrheit muslimischer Rechtsgelehrter bis heute – nicht nur in Saudi-Arabien – misst, wenn es um das Thema Religionsfreiheit geht. Während sie einerseits die Einheit von Staat und Religion in muslimischen Mehrheitsgesellschaften vehement verteidigen, verschweigen sie gleichzeitig, dass es gerade die Trennung von Staat und Religion und der Verzicht auf eine politische Durchsetzung religiöser Wahrheitansprüche ist, die Muslimen in den westlichen Ländern Religionsfreiheit garantieren. Viele Muslime fliehen auch aus diesem Grund in die westlichen Länder. Gleichwohl gilt es gerade innerhalb des westlichen Diskurses sorgfältiger zwischen der Säkularität des Staates und einem Säkularismus zu unterscheiden, der auf die vollständige Verdrängung der Religion aus dem öffentlichen Raum abzielt und nicht zwischen religiösen Wahrheits- und politischen Machtansprüchen unterscheidet.