Wie geht man mit einem Arbeitskollegen um, der nicht betet?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Der prominente Rechtsgutachter und Geistliche Dr Fawzan Saleh al-Fawzan, u. a. Mitglied im Gremium der Höchsten Muslimischen Rechtsgelehrten Saudi-Arabiens, Mitglied im Stammausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten, Rechtsgutachter in der Radiosendung „Licht auf dem Weg“ u.a.m.

(Institut für Islamfragen, dh, 4.2.2017)

Frage:

„Einer meiner Arbeitskollegen betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht darauf reagiert. Ich habe unserem Vorsitzenden davon berichtet und ihn gebeten: ‚Er [der Arbeitskollege] hat Angst davor, versetzt zu werden. Deshalb raten Sie ihm, zu beten und drohen Sie ihm mit der Versetzung‘. Daraufhin ärgerte sich mein Arbeitskollege über mich. Nun ist die Frage: ‚Habe ich dabei falsch gehandelt? Und was ist meine Pflicht in diesem Fall?‘“

Antwort:

„Derjenige, der nicht betet, ist kein Muslim. Denn Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Was einen Menschen zu einem Ungläubigen und Polytheisten macht, ist, das Gebet zu unterlassen‘. Außerdem sagte der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm: ‚Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer das Beten unterlässt, gilt als ungläubig.‘

Der Koran und die Sunna [die bindenden Aussagen Muhammads und seine Vorgehensweise] beinhalten viele Belege über den Unglauben [das ungläubig werden] desjenigen, der das Beten unterlässt.

Es reicht nicht, solch eine Person [wie den den Arbeitskollegen, der nicht betet] zu versetzen, sondern ihm muss gekündigt werden. Er muss auch getötet werden, falls er keine Buße tut und regelmäßig betet. Er wird zwar zur Besinnung aufgefordert. Aber falls er keine Reue zeigt, sollte er getötet werden.

Es ist gut, dass Sie mit ihm reden und zum Beten auffordern. Falls er darauf beharrt, nicht zu beten, muss er getötet werden.“

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=UVgCS_suY6E

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