Rechtsgutachter: Islamweb: Eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nummer des Rechtsgutachtens: 80356
Datum des Rechtsgutachtens: 22.01.2007
(Institut für Islamfragen, dh, 5.3.2017)
„… In Sahih Muslim [eine Überlieferungssammlung, die zusammen mit Sahih al-Bukhari vor allem für sunnitische Muslime nach dem Koran als zweitwichtigste Schrift für Glauben und Leben gilt, dessen rechtliche Regelungen als offenbart und daher verbindlich angesehen werden] heißt es: ‚Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat sich mit Wasser gereinigt.‘ In Sahih al-Bukhari hieß es: ‚Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat sich mit Steinen gereinigt.‘
… Es ist vorzuziehen, dass man sich [nach einem Toilettenbesuch] mit einer Kombination aus Steinen oder etwas Ähnlichem wie mit Tüchern und Wasser reinigt.“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=80356