Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des Großmuftis von Ägypten und setzt sich aus Rechtsgelehrten der al-Azhar-Universität in Kairo zusammen.
Nummer des Rechtsgutachtens: 2730
Datum des Rechtsgutachtens: 06.08.2014
(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)
„Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: ‚Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Bild, ein Hund oder eine Person befindet, die die rituelle Waschung vor dem Gebet zu spät verrichtet.‘ Diese überlieferte Aussage [Muhammads] wurde in den Überlieferungen von Abu Da’ud und an-Nisa’i überliefert.
… Deshalb muss ein Muslim die rituelle Waschung pünktlich verrichten, damit die Engel der Barmherzigkeit und des Segens sein Haus nicht verlassen.“
Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=12543&LangID=1&MuftiType=0