Betreten die Engel ein Haus, in dem sich ein Muslim befindet, der die rituelle Waschung (arab. Wudu‘) vor dem Gebet zu spät verrichtet?

Institut für Islamfragen

Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des Großmuftis von Ägypten und setzt sich aus Rechtsgelehrten der al-Azhar-Universität in Kairo zusammen.

Nummer des Rechtsgutachtens: 2730
Datum des Rechtsgutachtens: 06.08.2014

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)

„Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: ‚Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Bild, ein Hund oder eine Person befindet, die die rituelle Waschung vor dem Gebet zu spät verrichtet.‘ Diese überlieferte Aussage [Muhammads] wurde in den Überlieferungen von Abu Da’ud und an-Nisa’i überliefert.

… Deshalb muss ein Muslim die rituelle Waschung pünktlich verrichten, damit die Engel der Barmherzigkeit und des Segens sein Haus nicht verlassen.“

Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=12543&LangID=1&MuftiType=0

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