Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 01.10.2006
Nummer des Rechtsgutachtens: 77658
(Institut für Islamfragen, dh, 01.05.2018)
Frage:
„Ich möchte mich wegen einer Unklarheit erkundigen, Allah möge Sie segnen. Ist es wahr, dass die Ansar [die Einwohner Medinas, die schon vor Muhammads Übersiedlung nach Medina 622 n. Chr. den Islam annahmen], den Muhajirin [die die 622 mit Muhammad von Mekka nach Medina auswanderten], nachdem sie diese [in ihrer Stadt] aufgenommen hatten, anboten, sich unter ihren Ehefrauen [einige] auszusuchen, so dass sich die Ansar von diesen Frauen hätten scheiden lassen und die Muhajirun diese Frauen heiraten konnten? Falls das stimmt, gilt das als Selbstlosigkeit [seitens der Ansar] oder als Missachtung der Frauen, weil die Frauen als Ware betrachtet werden, die ein Mann einem anderen Mann schenken kann, ohne diese Frauen dabei als Menschen wahrzunehmen? Unsere edlen Scheichs [geistlichen Führer], ich bitte um eine zufriedenstellende Antwort auf diesen unklaren Sachverhalt, damit die teuflischen Gedanken [beim Fragenden] vertrieben werden.“
Antwort:
„In Sahih al-Bukhari [eine Überlieferungssammlung, die im sunnitischen Islam als glaubwürdigste Sammlung und als zweitwichtigste Quelle des Islam nach dem Koran betrachtet wird] berichtet Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm: ‘Abdur-Rahman bin ‘Auf kam zu uns [nachdem er nach Medina übergesiedelt war]. Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, versöhnte ihn mit seinem Bruder Sa’d bin ar-Rabi’, der über einen großen Reichtum verfügte. Sa’d sagte [zu seinem Bruder]: ‚Die Ansar wissen, dass ich einer der reichsten unter ihnen bin. Ich werde meine Eigentümer zwischen mir und dir in zwei Hälften teilen. Ich habe zwei Ehefrauen. Such dir eine von ihnen aus, die dir gefällt, damit ich mich von dieser scheiden lasse, sodass du sie heiratest. Abdur-Rahman sagte: Allah möge dir deine Frauen segnen.‘
Dieses Ereignis bedeutet keine Verachtung gegenüber der Frau. Denn Sa’d verzichtete auf sie durch die Scheidung. Nach der Wartezeit [arab. ‚idda‘, d.h. ein gewisser Zeitraum, in dem eine Frau nach der Scheidung oder nach dem Tod ihres Ehemannes nicht heiraten darf] heiratete sie Abdur-Rahman mit ihrer Zustimmung. … Denn die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass eine Frau, die keine Jungfrau mehr ist, nur mit ihrer Zustimmung wieder heiraten darf.“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=77658