Rechtsgutachter: Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des obersten Rechtsgutachters Ägyptens.
Nummer des Rechtsgutachtens: 287
Datum des Rechtsgutachtens: 13.02.2011
(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)
„Die Rechtsgelehrten des Islams vertreten die Meinung, dass ein Mann das unverschleierte Gesicht und die unverschleierten Hände einer Frau sehen darf. Abu Hanifa [der Gründer einer der Rechtsschulden des Islams] erlaubte auch, dass ein Mann die unbedeckten Füße einer Frau sehen darf. Alle anderen (Körperteile einer Frau) dürfen nur im Notfall unverschleiert gesehen werden, z.B. bei einer medizinischen Behandlung.“
Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=12526&LangID=1&MuftiType=0