Darf ein Muslim seine Tochter „Natalie“ nennen?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 7.11.2017
Nummer des Rechtsgutachtens: 363646

(Institut für Islamfragen, dh, 26.02.2018)

„Soweit wir wissen, ist dieser Name kein Name der Muslime, sondern ein nicht-arabischer Name. Ein Muslim darf keinen nichtarabischen Namen tragen, es sei denn er wüsste, was dieser Name bedeutet.

… Der von Ihnen erwähnte Name hat eine religiöse Bedeutung. Laut einiger Quellen bedeutet dieser Name: ‚Der Geburtstag des Herrn Jesus Christus‘, der sogenannte ‚Christmas‘. Deshalb darf kein Muslim diesen Namen tragen … Wir haben bereits in einer früheren Fatwa erläutert: Wenn ein Name den Ungläubigen gehört, darf dieser Name nicht von Muslimen verwendet werden.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=363646

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.