Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 7.11.2017
Nummer des Rechtsgutachtens: 363646
(Institut für Islamfragen, dh, 26.02.2018)
„Soweit wir wissen, ist dieser Name kein Name der Muslime, sondern ein nicht-arabischer Name. Ein Muslim darf keinen nichtarabischen Namen tragen, es sei denn er wüsste, was dieser Name bedeutet.
… Der von Ihnen erwähnte Name hat eine religiöse Bedeutung. Laut einiger Quellen bedeutet dieser Name: ‚Der Geburtstag des Herrn Jesus Christus‘, der sogenannte ‚Christmas‘. Deshalb darf kein Muslim diesen Namen tragen … Wir haben bereits in einer früheren Fatwa erläutert: Wenn ein Name den Ungläubigen gehört, darf dieser Name nicht von Muslimen verwendet werden.“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=363646