Darf man Haustiere halten?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Der Permanente Ausschuss für Wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten, unter der Leitung von Abdul-Aziz b. Abdullah bin Baz [Bin Baz war ein einflussreicher islamischer Gelehrter, Richter, stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina und bis zu seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Er wirkte zudem als Minister für Religiöse Studien, als Vorsitzender des Ständigen Komitees für Rechtsfragen, als Vorsitzender des Gründungsvorstands der Islamischen Weltliga und Vorsitzender des Zentrums für Fiqh (islamische Rechtswissenschaft). Er votierte für eine grundlegende Islamisierung der saudischen Gesellschaft; 1982 wurde ihm der König-Faisal-Preis für seine Dienste für den Islam verliehen. Bis heute gilt er vielen im Bereich der sunnitischen Theologie als einer der prominentesten Rechtsgelehrten der Gegenwart; seine Verlautbarungen besitzen großen Einfluss.]

(Institut für Islamfragen, dh, 18.06.2018)

„Wenn man die Haustiere mit Wasser und Futter versorgen kann, darf man sie zu Hause halten. Ausgenommen davon ist der Hund; er darf nicht zu Hause gehalten werden. Denn Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: ‚Die Engel betreten keine Wohnung, in der sich ein Hund oder ein Gemälde befindet.‘“

Quelle: http://www.al-eman.com/%D8%A7%D9%84%D9%83%D8%AA%D8%A8/%D9%81%D8%AA%D8%A7%D9%88%D9%89%20%D8%A7%D9%84%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9%20%D8%A7%D9%84%D8%AF%D8%A7%D8%A6%D9%85%D8%A9%20%D9%84%D9%84%D8%A8%D8%AD%D9%88%D8%AB%20%D8%A7%D9%84%D8%B9%D9%84%D9%85%D9%8A%D8%A9%20%D9%88%D8%A7%D9%84%D8%A5%D9%81%D8%AA%D8%A7%D8%A1%20(%D9%86%D8%B3%D8%AE%D8%A9%20%D9%85%D9%86%D9%82%D8%AD%D8%A9%20%D9%85%D8%B1%D8%AA%D8%A8%D8%A9%20%D9%85%D9%81%D9%87%D8%B1%D8%B3%D8%A9)/%D8%A3%D9%83%D9%84%20%D8%A7%D9%84%D8%B6%D8%A8:/i766&d1099868&c&p1

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