Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 01.10.2006
Nummer des Rechtsgutachtens: 77658
(Institut für Islamfragen, dh, 24.05.2018)
„Ad-Darami erwähnte in seinem Werk ‚Sunan‘ die Überlieferung von Umar – möge Allah ihm gnädig sein: ‚Wir waren zusammen mit Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – auf einer Reise. Ein Nomade begegnet uns. Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – fragte ihn: Wohin möchtest du? Er antwortete: ‚Zu meinem Stamm.‘ Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – fragte ihm: ‚Soll ich dir etwas Gutes tun?‘ Er fragte: ‚Was wäre das?‘ Er [Muhammad] antwortete: ‚Du bezeugst, dass es keinen Gott außer Allah gibt, der keinen hat, der ihm gleicht und Muhammad sein Diener und sein Gesandter ist.‘ Der Nomade fragte: ‚Wer kann bezeugen, was du sagst?‘ Er [Muhammad] zeigte auf eine Palme und sprach: ‚Diese Palme!‘ Muhammad rief die Palme herbei, die im Tal stand. Die Palme sprang herbei, bis sie Allahs Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – erreichte.
Muhammad forderte die Palme auf, die Authentizität seines Prophetentums dreimal zu bezeugen. Die Palme bezeugte dies dreimal. Anschließend bewegte sich die Palme zurück an ihre ursprüngliche Stelle. Als der Nomade zu seinem Stamm zurückkehren wollte, sagte er [zu Muhammad]: ‚Falls mein Stamm mir folgt, bringe ich ihn mit. Falls mein Stamm mir nicht folgt, komme ich alleine zu dir zurück und werde dein Anhänger.‘
Ibn Hayan überlieferte ebenfalls diese Überlieferung als eine authentische Überlieferung (arab. hadith sahih). al-Albani [Nasrud-Din al-Albani, einer der prominentesten Wissenschaftler der Überlieferungswissenschaften des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert] stufte diese Überlieferung ebenfalls als authentisch ein (arab. hadith sahih).“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=200439