Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 12.07.2001
Nummer des Rechtsgutachtens: 9118
(Institut für Islamfragen, dh, 26.02.2018)
„Ibn Qudama, möge Allah ihm gnädig sein, schrieb in seinem Werk ‚al-Mughni“ (120/11)‘: ‚Es ist wünschenswert, dass der Vater den Gebetsruf in das Ohr seines Neugeborenen hineinspricht, wenn es zur Welt gekommen ist. Denn Abdullah bin Rafi‘ hat über seine Mutter überliefert, dass Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in [das Ohr seines Enkels] al-Hassans Ohr den Gebetsruf gesprochen habe, als Fatima [Muhammads Tochter] ihn [al-Hassan] geboren hatte.‘
Es ist wünschenswert, in den Mund eines Neugeborenen eine gekaute Dattel zu tun, die [die Überlieferungssammlung von] Muslim überlieferte von Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm das Folgende: ‚Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, ließ sich eine Dattel aus Medina/Saudi-Arabien herbeibringen. Er kaute sie so lange, bis sie weich wurde und legte sie in den Mund eines Jungen.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=9118