Wie sahen die Haare des Propheten Allahs [Muhammad] aus, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, als sie lang wuchsen?
Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 19.07.2012
Nummer des Rechtsgutachtens: 183815
(Institut für Islamfragen, dh, 21.05.2018)
„Die Wimpern lang wachsen zu lassen, ist [islamisch] erlaubt. Die Wimpern künstlich zu verlängern, ist nur im Notfall erlaubt, z.B. wenn sie durch eine Krankheit verunstaltet werden.
Die Haare des Propheten Allahs, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, waren weder kraus noch glatt. Im langen Zustand hingen seine Haare auf seine Schultern herab. Im kurzen Zustand hingen sie bis an seine Ohrläppchen.“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=183815