Gilt das Gebot der rituellen Waschung vor den Gebeten (arab. wudu‘) auch für eine Muslimin, die ihre Fingernägel lackiert hat?

Institut für Islamfragen

Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des Großmuftis von Ägypten und setzt sich aus Rechtsgelehrten der al-Azhar-Universität in Kairo zusammen.

Nummer des Rechtsgutachtens: 3380
Datum des Rechtsgutachtens: 06.05.1984

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)

„… Vor der rituellen Waschung muss die Lackschicht von den Fingernägeln entfernt werden. Denn diese Schicht verhindert, dass das Wasser die Fingernägel benetzt. Ebenso müssen Cremes von der Haut entfernt werden, denn auch sie verhindern, dass das Wasser die Haut benetzt“ [so dass die Waschung keine Gültigkeit besitzt].

Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=12746&LangID=1&MuftiType=0

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.