… an Intelligenz und Religion leiden und undankbar gegenüber ihren Ehemännern sind, allgemein für alle Frauen?
Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 10.09.2014
Nummer des Rechtsgutachtens: 267355
(Institut für Islamfragen, dh, 01.04.2018)
Antwort:
Der Mangel an Intelligenz und Religion gilt allgemein und betrifft alle Frauen. Wegen ihres Mangels an Intelligenz gilt das Zeugnis einer Frau nur halb so viel wie das Zeugnis eines Mannes [in Gerichtsverfahren]. Der Mangel an Religion basiert auf der Tatsache, dass die Frau einige Tage während ihrer Menstruation nicht betet. Dies betrifft alle Frauen.
Dass die Frauen ihren Ehemännern gegenüber undankbar sind, gilt nicht für alle Frauen. Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat dies nicht allen Frauen vorgeworfen. Aber er sagte, dass Frauen so sind. Wohl gemerkt machen die Frauen die meisten Einwohner der Hölle aus [so lautet eine weitere Überlieferung]. Denn Frauen glauben oft nicht an Allah und sind gegenüber ihren Ehemännern undankbar. Deshalb stellen die Frauen den größten Teil der Bewohner der Hölle.
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=267355