Islamische Begründungen für die Versklavung nichtmuslimischer Frauen aus Sicht eines schiitischen Predigers

Institut für Islamfragen

Prediger: Aḥmad al-Waʾilī, ein prominenter schiitischer Rechtsgutachter

(Institut für Islamfragen, dh, 25.08.2018)

„[…] Das Prinzip des Besitzes von Sklavinnen [erwähnt z.B. in Sure 4,36] stammt aus der Zeit der islamischen Eroberungskriege. Zu Beginn des Islams haben die Muslime die Ungläubigen angegriffen und [dort] Sklavinnen geraubt. Diese Frauen wurden zum Besitz der Muslime […] 

Diese Sklavinnen waren damals geehrte [Mitglieder der Gesellschaft]. Denn sobald eine Sklavin Besitz eines Muslims und von ihm schwanger wurde, galt sie als geehrte Frau, die man nicht mehr kaufen und verkaufen darf.

Nun, was ist der Sinn der Erlaubnis des Besitzes von Sklavinnen? Warum erlaubte der Islam das? Das erste Anliegen des Islam liegt darin, den Zorn der Länder auszulöschen, die von Muslimen erobert wurden, damit diese Länder nicht mehr sagen: ‚Diese [Muslime] stammen aus Ländern, die uns erobert und erniedrigt haben‘ [da nun ihre eigenen Bewohner Muslime sind].

Zweitens darf das Kind einer Sklavin das Volk aufsuchen, von dem seine Mutter [die Sklavin] ursprünglich abstammt. Denn dieses Volk betrachtet das Kind als eines seiner Kinder. Infolgedessen verbreitet das Kind den Islam dort [bei diesem Volk, von dem seine Mutter, die Sklavin, ursprünglich herkommt] […] Dieser Faktor spielte eine große Rolle bei der Verbreitung des Islams.

Hier möchte ich auf eine Gruppe von islamischen Gelehrten hinweisen, die die Söhne von Sklavinnen in Medina waren. Der wichtigste von ihnen ist der Imam Zain al-Abidin, Allahs Frieden sei auf ihm. Seine Mutter war eine von drei Sklavinnen, die dorthin gebracht wurden. Der Führer der Gläubigen [ʿAlī bin Abī Ṭālib], Allahs Frieden sei auf ihm, verheiratete eine von ihnen mit Abdullah bin Umar, die zweite mit Muhammad bin Abi Bakr und die dritte mit al-Hussain, Allahs Frieden sei auf ihm […]“

Was die aktuelle Zeit betrifft, bemerkt der Prediger, dass Muslime heutzutage froh seien, wenn sie von den ungläubigen Nationen in Frieden gelassen werden. Er bedauert, dass die Muslime inzwischen eine schwache Nation geworden und so nicht mehr in der Lage seien, sich milk al-yamīn (den so genannten „Besitz der rechten Hand“, womit die versklavten nichtmuslimischen Frauen gemeint sind) zu verschaffen.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=HPf3NvLymWA

Kommentar (cp): In einem offenen Brief von mehr als 120 islamischen Gelehrten aus aller Welt an den selbst ernannten Kalifen des „Islamischen Staates“, Abū Bakr al-Baghdādī, heißt es, dass die Sklaverei seit über einem Jahrhundert durch universellen Konsens der islamischen Gelehrten aufgehoben und eine Wiedereinführung im Islam verboten sei. Verwiesen wird auch auf die (mittlerweile) von allen islamischen Staaten unterzeichneten internationalen Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei, zu deren Einhaltung Muslime verpflichtet seien. Dass der IS sich dennoch Frauen als Konkubinen genommen hat, wird als Verbrechen bezeichnet, durch das Zwietracht, Verwirrung, Korruption und Unheil auf der Erde gesät wird. Obige Rechtfertigung islamischer Versklavung von nichtmuslimischen Frauen als effektives Mittel der islamischen Expansion bei gleichzeitigem Bedauern der aktuellen muslimischen Unfähigkeit zu ähnlichem Vorgehen zeigen jedoch, dass es auf Seiten islamischer Theologen eine tiefergehende und selbstkritischere Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und eine deutlichere Relativierung der zeitlosen Vorbildlichkeit Muhammads und seiner Gefährten und Nachfolger geben müsste, um all den islamistischen Gruppen sunnitischer wie schiitischer Prägung, die eine radikale Rückbesinnung auf die frühislamischen Praktiken anstreben, den ideologischen Nährboden zu entziehen.

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