Prominenter sunnitischer Rechtsgelehrter beharrt auf weiblicher Kopftuchpflicht

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Dr. Yusuf al-Qaradawi, der Vorsitzende der „International Union of Muslim Scholars“ (IUMS) und einer der prominentesten sunnitischen Rechtsgutachter unserer Zeit.

(Institut für Islamfragen, dh, 30.05.2018)

„Das Tragen des Kopftuces ist [für muslimische Frauen] eine Pflicht, die Allah in seinem Buch [dem Koran] vorgeschrieben hat: ‚Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen‘ (Sure 24,31).

Der [arabische] Begriff ‚ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen‘ ist hier als Imperativ formuliert, d.h. es geht hier um einen Befehl und um eine Pflicht. … Kein einziger muslimischer Gelehrter hat diesen Befehl anders verstanden. Alle muslimischen Gelehrten, seien diese Sunniten, Schiiten o. a. sind sich darin einig, dass das Tragen des Kopftuches eine Pflicht für muslimische Frauen ist.“

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=VQj-DiEsMOU

Kommentar (cp): Al-Qaradawis Stellungnahme ist beispielhaft für das Beharren von Traditionalisten und Islamisten auf dem obligatorischen Charakter einer weiblichen Verschleierung. Im Zuge des sog. islamischen Erwachsens seit den 1970er Jahren hat der Anteil kopftuchtragender Frauen in muslimischen Mehrheitsgesellschaften wieder deutlich zugenommen. Während strenge Salafisten und Wahhabiten (anders als al-Qaradawi) gar eine Vollverschleierung fordern, hinterfragen liberale Muslime (vor allem in westlichen Gesellschaften) die traditionelle Auslegung einschlägiger Koranverse zur Begründung einer Kopftuchpflicht grundsätzlich. Siehe hierzu auch die folgende Pressemitteilung: https://www.islaminstitut.de/2017/pressemitteilung-zur-aktuellen-verschleierungsdebatte/.

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.