Muss ein Muslim in den Ländern der Ungläubigen leben, nur weil seine Ehefrau dort leben möchte?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 03.04.2017
Nummer des Rechtsgutachtens: 349831

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2018)

Frage:

„Ich bin Marokkaner und lebe in Marokko. Meine Ehefrau ist marokkanische Migrantin und lebt in Frankreich. Ich bin seit 10 Monaten verheiratet. Vor der Eheschließung habe ich meiner Frau gesagt, dass ich nach der Eheschließung mit ihr zusammen in Frankreich leben werde. Dieses Versprechen habe ich nicht eingehalten, obwohl sie mir vor der Eheschließung öfter erklärt hat, dass sie aus mehreren Gründen nicht in Marokko leben kann: Vor allem, weil sie in der Nähe ihrer Familie bleiben möchte und wegen des hohen Lebensstandards in Frankreich. Sie möchte nicht in einem Entwicklungsland leben, sondern in Frankreich mit seiner leistungsstarken Wirtschaft.

Es gibt für mich aber einige Hindernisse dabei, in Frankreich zu leben: Ich arbeite hier als Ingenieur, was mir ein gutes Leben in meiner Heimat sichert, Allah sei Dank. In Frankreich würde ich kaum eine gute Arbeitsstelle finden. Dazu kommen noch der Rassismus und der schlechte Umgang dort. Außerdem ist es schwierig für Muslime in Frankreich, an öffentlichen Orten und am Arbeitsplatz zu beten. Auch gibt es in Frankreich kein Gesetz, das Muslimen erlaubt, den Arbeitsplatz zu verlassen, um das Freitagsgebet oder die Gebete an den [islamischen] Feiertagen zu verrichten. Deshalb bevorzuge ich das Leben in meinem Land, im Land der Muslime.

Nach der Eheschließung habe ich nachgeforscht und herausgefunden, dass ein Muslim nicht in die Länder der Polytheisten auswandern darf. Muss ich jetzt mein Versprechen einhalten und meiner Frau [nach Frankreich] folgen?“

Antwort:

„Die islamischen Rechtsgelehrten sind sich einig, dass die Ehefrau in dem Land leben muss, in dem ihr Ehemann lebt. … Es handelt sich hier um ein Versprechen, und ein Versprechen muss nach dem Konsens der meisten islamischen Rechtsgelehrten nicht eingehalten werden. … Versuchen Sie, Ihre Ehefrau umzustimmen, in Ihrem Heimatland zu leben. Erinnern Sie ihre Ehefrau daran, dass das Einhalten der Religion [des Islam] wichtiger ist als alle weltlichen Gewinne in solchen Ländern [wie Frankreich], und dass das Leben in den Ländern der Ungläubigen viele Risiken mit sich bringt und sogar das Verderben für einen Muslim und den Islam bedeuten kann.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=349831

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.