Rechtsgutachter: Scheich Abdul Aziz Bin Baz. Er war über Jahrzehnte Vorsitzender des saudischen „Ständigen Komitees für das Fatwawesen“ und als oberster Rechtsgutachter Saudi-Arabiens sehr einflussreich.
(Institut für Islamfragen, dh, 31.12.2017)
„Boxen und Stierkampf gelten [aus islamisch Sicht] als verhasst und verboten. Denn Boxen führt zahlreiche Schäden herbei und beinhaltet große Gefahren, und der Stierkampf bedeutet unrechtmäßige Tierquälerei. Im Gegensatz dazu gilt Ringen als erlaubt, wenn es keine Gefahr mit sich bringt oder Schäden verursacht und nicht dazu führt, dass verbotene Körperteile gezeigt werden. Allahs Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat mit Ringen gegen Zaid bin Rakana gekämpft und ihn dabei besiegt.
Die Internationale Liga der Muslimischen Gelehrten hat ein Rechtsgutachten erlassen, das Boxen und Stierkampf für islamisch verboten erklärt.“
Quelle: https://www.binbaz.org.sa/fatawa/132