Tunesien: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Erbrecht beschlossen

Institut für Islamfragen

Ägyptische al-Azhar lehnt den Vorstoß kategorisch als gegen Scharia gerichtet ab

(Institut für Islamfragen, dk, 15.03.2019) Hany Ghoraba berichtete am 12.12.2018 in einem Artikel des Investigative Project on Terrorism (Washington DC) über neu erlassene Gesetze im Blick auf die beiden Geschlechter in Tunesien. Tunesien, dessen Bevölkerung zu 99% muslimisch ist, habe als erstes islamisch geprägtes Land die volle Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Blick auf Erbschaften beschlossen. Die tunesische Gesetzesvorlage müsse nun noch vom Parlament beschlossen werden.

Allerdings würde diese Gesetzesvorlage, die von Säkularisten, Liberalen und Menschenrechtsaktivisten begrüßt worden sei, von Konservativen und Islamisten verdammt. Diese Reformen widersprächen den Lehren des Islam und seien ein Angriff auf den Koran, so die Tunesische Gesellschaft für die Verteidigung des Koran und der Verfassung und für faire Entwicklung. Zwar würden nun ähnliche Forderungen auch in anderen islamisch geprägten Ländern laut, vor allem in Ägypten, wo solche Forderungen schon in den 1920er Jahren erhoben wurden. Aber dort habe die ägyptische Al-Azhar, die als die älteste und hervorragendste sunnitische Institution betrachtet wird, betont, dass dieses Gesetz der Scharia widerspräche, weil es dem Koranvers entgegenstehe:

„Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“ (Sure 4:11)

Der ägyptische Großmufti, Dr. Shawki Allam, habe das tunesische Gesetz kategorisch abgelehnt. Er habe betont, dass Menschen eindeutige Scharia-Bestimmungen nicht einfach neu interpretieren könnten.

Quelle: Artikel, The Investigative Project on Terrorism (Washington DC), 12.12.2018 (https://www.investigativeproject.org/7736/tunisian-gender-equality-reforms-condemned-by): „Tunisian Gender Equality Reforms Condemned by Egypt’s Al Azhar“