Gericht betrachtet grundsätzliche Weigerung, Frauen die Hand zu geben, als Ablehnung deutscher Lebensverhältnisse
(Institut für Islamfragen, dk, 16.10.2020) Panorama, das älteste deutsche politische Fernsehmagazin, das vom NDR produziert wird (https://daserste.ndr.de/panorama/index.html), berichtete am 16. Oktober 2020 über einen Oberarzt mit libanesischem Hintergrund, dessen Einbürgerung vom Verwaltungsgericht in Mannheim abgelehnt worden sei.
Er habe sich konstant geweigert, einer Frau die Hand zu schütteln. Daraufhin habe das Gericht entschieden, dass jemand, der wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung generell ablehne, Frauen die Hand zu schütteln, nicht eingebürgert werden dürfe. Denn diese fundamentalistische Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen könne.
Zuvor habe der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch das Landratsamt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt – erfolglos, denn der Oberarzt lehne nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht habe und damit seiner Meinung nach per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte.
Quelle: Bericht, Panorama, 16.10.2020 (https://www.gmx.net/magazine/panorama/lehnt-haendeschuetteln-frauen-gericht-einbuergerung-35180386): „Mann lehnt Händeschütteln mit Frauen ab – Gericht: Keine Einbürgerung“