Strafgesetz beurteilt trotz langjähriger Proteste von Menschen- und Frauenrechtlern Ehrenmörder immer noch milde
(Institut für Islamfragen, dh, 10.08.2020) Die saudische Zeitung Al-Arabiya (https://www.alarabiya.net) kommentierte am 24.07.2020 die jüngsten Proteste jordanischer Frauen- und Menschenrechtsaktivisten in Jordanien gegen die Ehrenmorde in ihrem Land und die milden Strafen, die die Täter nach dem jordanischen Strafgesetzt verbüßen müssen.
Auslöser der Proteste sei ein Ehrenmord an einer jordanischen Frau namens Ahlam gewesen. In einem in den sozialen Netzwerken veröffentlichen Video sei die Mordszene sogar zu sehen. Der Vater der Frau steche auf sie, trinke dann seinen Tee und verbiete anderen, seiner schwer verletzten Tochter zu helfen. Das Opfer schreie um Hilfe und erläge schließlich seinen Verletzungen.
Die jüngsten Proteste richteten sich gegen Paragraph 98 des jordanischen Strafgesetzbuches. Dieser stehe im Gegensatz zu dem, was die meisten Frauen sich wünschten. Er räume dem Täter eines Ehrenmordes ein, dass es für seine Tat eine Rechtfertigung gäbe. Der in Paragraph 98 verwendete Ausdruck verstehe darunter „eine gewaltige Wut, die eine Reaktion sei auf eine falsches, gefährliches Verhalten des Opfers“. Zudem gewähre Paragraph 99 des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Strafmilderung für den Ehrenmörder, falls es nicht zu einer persönlichen Klage komme.
Laut Berichten jordanischer Menschenrechtsorganisationen sei die Quote der Ehrenmorde in Jordanien im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 auf das Doppelte gestiegen. Jährlich würden in Jordanien durchschnittlich 20 Ehrenmorde verübt.
Unter dem Begriff „Ehrenmord“ oder „Säuberung der Ehre“ verstehe man einen Mord, der in der Regel von einem Familienmitglied des Opfers verübt würde, weil das Opfer eine außereheliche Beziehung gehabt oder einen unsittlichen Lebensstil gepflegt habe.
Quelle: https://www.alarabiya.net/ar/2020/07/23/-%D8%B5%D8%B1%D8%AE%D8%A7%D8%AA-%D8%A3%D8%AD%D9%84%D8%A7%D9%85-%D8%AA%D9%87%D8%B2-%D9%86%D8%B3%D8%A7%D8%A1-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D8%B1%D8%AF%D9%86-%D8%A7%D9%84%D8%AF%D9%85-%D9%85%D8%A7-%D8%A8%D8%B5%D9%8A%D8%B1-%D8%B4%D8%A7%D9%8A-.html