Vermieter muss zusätzlich einen online-Kurs zum Thema Menschenrechte absolvieren
(Institut für Islamfragen, dk, 02.03.2020) Die israelische Internet Plattform „Israel Unwired“ stellte am 9. April 2018 einen Bericht über ein Gerichtsurteil in Kanada ins Netz. Demnach habe ein kanadisches Gericht einen aus Nigeria stammenden kanadischen Bürger und Hausherren, den Christen John Alabi, verurteilt, weil er sich geweigert habe, bei seinem muslimischen Untermieter die Schuhe auszuziehen.
Er sei als „human rights‘ violator“ bezeichnet worden, weil er abgelehnt habe, sich den Anforderungen der Religion seines Untermieters zu beugen. Der kanadische Gerichtshof habe John Alabi verurteilt, 12.000 kanadische Dollar zu bezahlen und einen e-Kurs über Menschenrechte zu belegen. John Alabi habe gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Am 22. November 2018 berichtete die kanadische Tageszeitung Toronto Sun, dass John Alabi in der Berufung unterlegen sei. Das Berufungsgericht habe dem muslimischen Ehepaar, Walid Madkour und Heba Ismail, das von Dezember 2014 bis Februar 2015 bei John Alabi wohnte, CAN $ 12.000 zugesprochen, obwohl dieses nur CAN $ 10.000 gefordert habe.
Das Gericht habe an der Verurteilung festgehalten, weil der Vermieter seine Schuhe bei der Besichtigung der Wohnung mit neuen Untermietern nicht ausgezogen und bei diesen Besichtigungen die Gebetszeiten seiner muslimischen Untermieter nicht berücksichtigt habe. John Alabi habe dagegengehalten, dass er sich rechtlich korrekt verhalten und dem muslimischen Ehepaar jeweils 24 Stunden vor der Besichtigung Nachricht gegeben habe. Auch habe er in der Wohnung des muslimischen Ehepaares nur seine Hausschuhe angehabt, nicht seine Straßenschuhe. Auch habe er nie zur Gebetszeit die Wohnung betreten.
Das muslimische Ehepaar habe zusätzlich verlangt, dass er ihnen eine Stunde vorher noch einmal eine Textmessage sende. Das habe er getan, aber dann aufgehört, weil sie nicht geantwortet hätten. Das Gericht sah das als Beweis, dass er den religiösen Bedürfnissen des muslimischen Ehepaares nicht entsprochen habe. Nun kämen neben den CAN $ 12.000 auch noch die CAN $ 5.000 an Gebühren für seinen Rechtsbeistand dazu.
Quelle: Nachricht, Internet Platform Israel Unwired, 09.04.2018 (https://israelunwired.com/meet-the-landlord-charged-with-islamophobia-for-not-taking-off-shoes/): „Meet the landlord charged with ‚Isphobia‘ – for not taking off shoes!“ und The Toronto Sun, 22.11.2018 (https://torontosun.com/news/local-news/mandel-landlord-loses-bid-to-overturn-human-rights-tribunal-order): „Landlord loses bid to overturn human rights tribunal order“