Dies sei nur nährenden oder berauschenden Substanzen der Fall
(Institut für Islamfragen, dk, 18.04.2021) Die Frage, ob die Impfung das Fasten im Monat Ramadan ungültig macht, wird unter Muslimen kontrovers diskutiert.
Der Oberste Religionsrat der DITIB habe nun entschieden, dass bei der Beantwortung dieser Frage berücksichtigt werden müsse, welchem Zweck die Zufuhr einer Substanz in den Körper diene und ob sie eine nährende oder berauschende Eigenschaft habe.
Injektionen, die weder nährend noch berauschend seien, machten das Fasten nicht ungültig. Die Corona-Impfung werde so eingestuft und mache das Fasten daher nicht ungültig. Das sei allerdings anders bei Infusionen und Blutzufuhr.
Quelle: Artikel, DITIB Internetseite, 16.04.2021 (https://www.ditib.de/detail1.php?id=736&lang=de): „Oberster Religionsrat der DITIB: Macht die Impfung/Corona-Impfung das Fasten ungültig?“