Deutschland: Köln erlaubt probeweise Gebetsruf per Lautsprecher

Institut für Islamfragen

Inklusion aller Religionsgemeinschaften oder Demonstration der Macht und Überlegenheit über andere Religionen?

(Institut für Islamfragen, dk, 15.10.2021) Das amerikanische Gatestone Institute in New York berichtete am 14. Oktober 2021, dass die Stadtverwaltung in Köln den Betreibern der Moscheen in der Stadt Köln erlaubt habe, den Gebetsruf über Außenlautsprecher ertönen zu lassen.

Dies solle die multikulturelle und multireligiöse Vielfalt und die Inklusion aller Religionsgemeinschaften verdeutlichen. Dies bedeute auch einen signifikanten Schritt vorwärts hin zur kulturellen Normalität islamischer Institutionen und des Islam. Kritiker betonten, dass die Gleichsetzung von Kirchenglocken mit dem über Außenlautsprecher ertönenden Gebetsruf falsch sei, da es sich bei dem Gebetsruf um die Proklamation religiöser Aussagen handele, z.B. „Es gibt keinen Gott außer Allah!“ und „Allah ist der Größte!“

Nach Aussage von Ahmad Mansour handele es sich aber beim Gebetsruf nicht um „religiöse Freiheit“ und „religiöse Vielfalt“, wie Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont habe, sondern darum, dass die Verantwortlichen der Moscheen das Ziel verfolgten, dass die Moscheen hörbar und sichtbar wahrgenommen würden. Sie feierten den hörbaren Ruf des Muezzins als eine „show of power over their neighborhoods“.

Quelle: Gatestone Institute, New York, 14.10.2021 (https://www.gatestoneinstitute.org/17858/germany-mosques-call-to-prayer): „Germany: Cologne Mosques to Begin Outdoor Broadcasting of Muslim Call to Prayer“