Gaza: Sharia-Gericht erlaubt unverheirateten Frauen Reisen nur noch mit Erlaubnis ihres Vormunds

Institut für Islamfragen

Möglicherweise sind Machtkämpfe islamistischer Gruppierungen Hintergrund dieser neuen Regelung

(Institut für Islamfragen, dk, 27.02.2021) Die Internetplattform United with Israel berichtete am 16. Februar 2021 über eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von unverheirateten Frauen im Gazastreifen durch ein Islamisches Gericht („Sharia Judicial Court“).

Es habe am 14.2. entschieden, dass unverheiratete Frauen nicht ohne Erlaubnis ihres rechtlichen Vormunds („guardian“ – normalerweise der Vater oder ein älterer männlicher Verwandter) reisen dürften. Eine solche Erlaubnis müsse dann beim Gericht registriert werden; allerdings werde nicht verlangt, dass der rechtliche Beistand die unverheiratete Frau auf der Reise begleite.

Diese neue Einschränkung ähnele den Bestimmungen in Saudi-Arabien. Die neue Bestimmung könnte damit zusammenhängen, dass die Hamas von anderen militanten Gruppen bedrängt würden, die durch den Iran unterstützt würden, z.B. vom Islamischen Dschihad. Daneben gäbe es noch andere Gruppen, die an die Macht drängten, z.B. Anhänger des IS und Anhänger von PA Präsident M. Abbas. Hassan al-Jojo, der Leiter des Obersten Gerichtshofes, habe der Associated Press gesagt, dass diese neue Bestimmung „ausgewogen“ und in Übereinstimmung mit Islamischem Recht und dem Zivilrecht stände.

Zainab al-Ghunaimi, eine Aktivistin für Frauenrechte, habe dagegen betont, dass diese Bestimmung dem Palästinensischen Grundrecht widerspräche, das allen Erwachsenen die gleichen Rechte einräume.

Quelle: Nachricht, Internetplattform United with Israel, 16.02.2021 (https://unitedwithisrael.org/hamas-strips-women-of-freedom-of-movement-in-gaza/): „Hamas Strips Women of Freedom of Movement in Gaza“